Die Grenze des Naturrechts

Wer affirmativ vom Naturrecht spricht, der oder die geht davon aus, dass es jenseits das positiven, schriftlich fixierten oder auch richterlich formulierten Rechts eine absolute Norm gibt. Es gibt unterschiedliche Ansätze, diese absolute Norm zu definieren: kommunikativ im Sinne eines sich fortentwickelten Konsens unter Menschen; weisheitlich als die über die Zeiten angesammelten kollektiven Wissensbestände, metaphysisch unter Zuhilfenahme eines mehr oder minder expliziten Transzendenzbezuges. Mehr dazu findet sich in den früheren Artikeln zum Thema.

Von einem Naturrecht zu sprechen macht aber nur Sinn, wenn man grundsätzlich annimmt, dass dieses Recht …

  1. … in möglichst vielen Kulturen potentiell Akzeptanz finden könnte. So hat die Goldene Regel sicher einen größeren naturrechtlichen Resonanzraum als die durchaus bedenkenswerte, aber nicht überall geteilte Überlegung, dass auch Kindern ein Wahlrecht zuzustehen ist. Naturrecht rekurriert auf die Natur des Menschen und auf das „von Natur aus So Seiende“ und kann daher nicht kulturrelativistisch ausgehebelt werden. In diesem Sinne könnte man sagen: Naturrecht ist von Natur aus nicht strittig, auch nicht über Grenzen hinweg. Freilich besteht die Gefahr, dass damit eine kulturrelativistische Keule gegen jede naturrechtliche Formulierung Anwendung finden kann, vornehmlich dort, wo naturrechtliche Überlegungen den Mächtigen einer bestimmten Kultur in die Quere kommen. 
  2. … über eine lange Zeit hinweg Gültigkeit beanspruchen kann. So kommen manche normative Sätze – wie bspw. die Goldene Regel – schon sehr lange in den Genuss, als Teil des naturrechtlich Normenapparats angesehen zu werden. Jüngere Einsichten, die Anspruch einer impliziten oder expliziten naturrechtlichen Grundlegung erheben, müssen sich erst noch über mehrere Generationen hinweg bewähren. Naturrecht ist also von Natur aus langlebig.
  3. … bei aller longue durée das Naturrecht einen geschichtlich wachsenden (zu- und abnehmenden) Bestand an normativen Sätzen besitzt. Es gibt also keinen fixen Apparate von naturrechtlichen Sätzen und Erkenntnissen. Die Erkenntnis, dass Sklaverei ein grundsätzlich zu verurteilendes Übel ist, kam uns so richtig erst in den letzten 10 Generationen. Gleichzeitig hat der Gedanke vom Gottesgnadentum des Monarchen – einstmals eine naturrechtliche Säule europäischer Herrschaftsordnungen – neuerdings doch arg gelitten. Naturrecht steht also nicht grundsätzlich immer fest, sondern unterliegt auch zeitbedingten Moden, man könnte es auch Entbergungszusammenhänge nennen. Wenn Naturrecht also strittig wird, dann ist es nicht mehr länger Naturrecht.

Damit ist auch schon eine wesentliche Grenze des Naturrechts angesprochen. Wie eben erwähnt, unterliegen einige Sätze, denen der Status des Naturrechts zuerkannt wird bzw. wurde, durchaus zeitlichen Konjunkturen. Was frühere Generationen als Naturrecht ansahen, wird von uns nicht mehr so gesehen – und umgekehrt. Wer vom Naturrecht spricht – sonderlich viele sind dies derzeit nicht – , erhofft sich zwar eine gewisse Erlösung von der Kontingenz der Zeitläufe. Aber auch diese Erlösung gilt immer nur vorläufig.

Das hat auch der protestantische Theologie Reinhold Niebuhr erkannt. Zu einem Zeitpunkt, da das Naturrecht nach dem Schrecken des Faschismus wieder größeren Zuspruch erlebte schreibt Niebuhr in „The Children of Light and the Children of Darkness“ (London, 1945) über das Naturrecht, das seiner Ansicht nach sowohl von Katholiken als auch von Liberalen – für Niebuhr ein Gegensatz! – zur Hilfe gerufen wird:

„Both fail to appreciate the perennial corruptions of interest and passion which are introduced into any historical definition of even the most ideal and abstract moral principles.“ (52)

Und:

„But every historical statement of them is subject to amendment.“ (53).

Man liest diesen Sätzen eine, ich nenne es mal, protestantische Skepsis ab: In der irdischen Welt – für Niebuhr gleichbedeutend mit einer von Sünde & Scheitern belasteten Welt – können wir keine Dinge sagen oder tun, die den Anspruch auf ewige Gültigkeit haben. All unser menschliches Tun und Lassen ist historisch, geschieht in Raum und Zeit und ist damit der Wandlung, Veränderung unterworfen. Es herrscht Kontingenz. Es herrscht eben nicht göttliche Ewigkeit, sondern irdische Endlichkeit,. Das gilt auch für gutgemeinte und sich auf religiöse Wurzeln berufenden Aussagen mit naturrechtlichem Anspruch.

Niebuhr scheint in seinem Text das Naturrecht aber nicht gänzlich verwerfen zu wollen, er will es nur in die Schranken verweisen. Denn jede naturrechtliche Argumentation greift auf Begründungsmuster und Ableitungsstrategien zurück, die in sich selbst wieder zeitbedingt und historisch sind. Das gilt auch für jene Muster und Strategien, die auf die Vernunft rekurrieren. Niebuhr schreibt:

„‚Natural law‘ theories which derive absolutely valid principles of morals and politics from reason, invariably introduce contingent practical applications into the definition of the principle.“ (54)

Niebuhr deutet an, dass es so etwas wie eine Hierarchie der naturrechtlichen Wahrheiten geben könnte (vgl. 55). Manche naturrechtlichen Aussagen unterliegen damit einer größeren Wandelbarkeit als andere naturrechtliche Aussagen. Ich habe ein Beispiel angeführt – die Goldene Regel – , die mit großer Beharrlichkeit an vielen Orten der Welt und zu allen Zeiten auftaucht. Aussagen, die von der Goldenen Regel ausgehend – einen konkreten historischen Zusammenhang bewerten wollen, verfügen aber schon wieder über eine wesentlich begrenztere Reichweite. 

All das heißt nun nicht, dass wir die naturrechtliche Argumentation fahren lassen müssen. Im Gegenteil: Es gibt bspw. gute Gründe, das Naturrecht immer mal wieder gegen das positive Recht der Staaten in Stellung zu bringen. Aber wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass auch solche Argumentationen – sub specie aeternitatis – begrenzt sind, ja, begrenzt sein müssen. 

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Was hat die Erbsündenlehre mit der Demokratie zu tun? Eine Notiz zu Reinhold Niebuhr.

Wenn es eine christliche Lehre gibt, die oft als obskur und hinterwäldlerisch angesehen wird, dann ist es die Lehre von der Erbsünde (engl. original sin).

Basierend auf der biblischen Aussage „das Trachten des menschlichen Herzens ist böse von Jugend an“ (Genesis 8,21) sagt diese Lehre aus, dass im Menschen eine Neigung zum Bösen anthropologisch grundgelegt ist. Es gibt also eine Spannung zwischen der Aussage von dem Menschen als dem „Ebenbild Gottes“ – ein Sprachbild, das auf die grundsätzliche Offenheit des Menschen hin zum Guten, ja, zum Göttlichen verweist – und der gegenläufigen Aussage, die im Menschen einen „Drang zur Sünde“, ja gar eine „Herrschaft der Sünde“ erkennt (vgl. Edmund Schlink 1985, Ökumenische Dogmatik, 2. Auflage, Göttingen, 126ff.).

In jedem Falle ist der Mensch ein ambivalentes Wesen, fähig zu Gutem, sehr Gutem, fähig aber auch zum Bösen, sehr Bösem. Die Erbsündenlehre dockt an der zweitgenannten Fähigkeit an. Persönlich ziehe ich übrigens den englischen Begriff „original sin“ vor, da bei der „original sinn“ im Vergleich zu dem Begriff der „Erbsünde“ der Ursprung dieser Sünde eher in den seelischen Tiefen eines jeden Menschen gesucht wird und weniger in einer irgendwie über Generationen weitergegebenen genetischen Disposition. Gemeint ist jeweils aber das Gleiche: Der Mensch kommt aus der Verstrickung des Bösen, der Sünde, nicht aus eigener Kraft heraus. Der Hang zum Bösen und das Bestreben sich über andere zu erheben gehören zur menschlichen Natur dazu.

Diesen Begriff – „original sin“ – nutzt auch der US-amerikanischen Theologe Reinhold Niebuhr (1892-1971), um die demokratische Politik als normative Notwendigkeit zu beschreiben. In unmittelbarer Reflektion der nationalsozialistischen und stalinistischen Gewaltherrschaften anerkennt Niebuhr die oben angesprochene anthropologische Ambivalenz. In einem Essay aus dem Jahr 1940 schreibt er:

„(Christianity) recognizes that the same man who can become his true self only by striving infinitely for self-realiziation beyond himself is also inevitably involved in the sin of infinitely making his partial and narrow self the true end of existence.“ (in: Christianity and Power Politics, New York 1940, 2)

Neigung zum Gute und Neigung zum Schlechten sind also im Menschen beide vorhanden. Und die Neigung zum Schlechten drückt sich für Niebuhr oft genug in Egoismus und übersteigerter Selbstliebe aus. In seinem 1945 veröffentlichten Essay The Children of Light and the Children of Darkness (London: Nisbet & Co) wendet Niebuhr diese Einsicht auf die Demokratie an. Er ist weit davon entfernt, die Demokratie als Staatsform zu idealisieren. In seinen eigenen Worten könnte man die Demokratie à la Niebuhr als „valuable without being final“ (ebd. 82) bezeichnen. Sie ist wertvoll, verkörpert aber auch nicht das Himmelreich. Der Wert der Demokratie besteht darin, dass sie den Egoismus und die Selbstliebe oder das Machtstreben des Einzelnen oder auch der einzelnen Partei in Schranken weist. In Niebuhrs Worten:

„For certainly one perennial justification for democracy is that it arms the individual with political and consitutional power to resist the inordinate ambition of rulers, and to check the tendency of the community to achieve order at the price of liberty.“ (ebd. 38)

Mit Blick auf die Neigung des Menschen zum Bösen darf man also das Feld nicht den Pessimisten überlassen, welche dem Menschen aufgrund dieser Neigung alle Möglichkeiten der Selbstentfaltung nehmen wollen und eine Zentralisierung der Macht fordern. Denn die Neigung zum Bösen findet sich nicht nur im einzelnen Menschen, sondern breitet sich genau so in sozialen Bewegungen, Parteien, Systemen aus. Gegen die Übergriffigkeit dieser gilt es sich mit demokratischen Mitteln („checks“) zu wehren. Nicht Zentralisierung der Macht, sondern Dezentralisierung und gegenseitige Kontrolle hegen das Böse ein.

Die Demokratie mit ihren Amtszeitbegrenzungen, der Möglichkeit der Abwahl von Amtsträger_innen, der Trennung von legislativer, exekutiver und judikativer Macht hält also das egoistische Machtstreben der Einzelnen und einzelnen Gemeinschaften und Nationen in Grenzen. Die Demokratie ist sozusagen eine strukturelle Verkörperung der oben beschriebenen Ambivalenz, da sie der gestaltenden Kraft des Guten Raum gibt, diesen Raum aber auch wieder einschränken muss, damit sich diese Gestaltung nicht auf Kosten anderer – auch der Schöpfung – austobt.

Ebenso öffnet die Demokratie die Möglichkeit, dass sich in den demokratischen Gesellschaften eine Kultur der gesunden Selbstkritik ausbildet. So haben Menschen die Möglichkeit dazu lernen und die eigene Neigung zum Bösen mithilfe von Selbstreflexion einzuhegen. Niebuhr schreibt dazu:

„The so-called democratic and ‚Christian‘ nations have a culture which demands self-criticism in principle, and institutions which make it possible in practice. We must not assume, however, that any modern nation can easily achieve the high virtue of humility, or establish moral checks upon its power lusts.“ (ebd. 124)

Die Demokratie ist für Niebuhr also stets geprägt von Vorläufigkeit, ist selbst ein kontingentes politisches Handeln inmitten der unzähligen Möglichkeiten des Menschen, sich für das Gute und gegen das Böse zu entscheiden. Die Erlösung von dieser Vorläufigkeit und von der beständigen Neigung zum Bösen – der Erbsünde – sucht der Theologe Niebuhr nicht in den irdischen Gefilden der Demokratie, sondern im Glauben an den erlösenden Gott. Von der Demokratie erhofft Reinhold Niebuhr sich aber die Verwirklichung einer Regierungsform, die trotz allseitiger Kontingenzerfahrungen den Menschen die Möglichkeiten zur Selbstentfaltung und zum gemeinsamen Streben nach dem Guten eröffnet.

Über den Zusammenhang von Wahrheit und Demokratie

Das Verhältnis von Wahrheit und Politik bzw. Demokratie ist in jüngster Zeit durch die Diskussionen zur post-faktischen Gesellschaft wieder neu ins Blickfeld gerückt. So tagte bspw. im März die Theoriesektion der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft zu diesem Thema (leider ohne Tagungsbericht). Vor einiger Zeit – sozusagen in der prä-post-faktischen Ära – hatte ich mich zu dem Thema schon einmal länger geäußert. Und vor zwei Jahren widmete sich die Beilage „Aus Politik und Zeitgeschichte“ in einem Heft den politischen Dimensionen von Wahrheit.

Die Grundspannung, die sich mit dem Begriffspaar Politik/Demokratie auf der einen und Wahrheit auf der anderen Seite verbindet, ist schnell beschrieben: Wie soll in einer von Kontingenz bestimmten politischen Wirklichkeit es möglich sein, sinnvoll von Wahrheit bzw. von einem Wahrheitsanspruch politischer Entscheidung zu sprechen? Wie kann das, was sich jeden Augenblick ändern kann und und ggf. auch muss – die Politik – auch nur ganz sporadisch durchwirkt sein von so etwas Absolutem und auf Dauer Angelegtem wie der Wahrheit?

Verschiedene Formens des ausweichenden Umgangs mit dieser Grundspannung sind möglich:

  1. Wer Wahrheit sagt kann selbstverständlich Richtigkeit meinen: Dann beschränkt sich der Wahrheitsanspruch aber darauf, dass sich die Politik an faktischen Gegebenheit orientiert und nicht post-faktische Stimmungsmache betreibt und mit Lügen hausieren geht. Wahr ist dann, was ohne Lügen auskommt. Es ist ein Zeichen der Zeit, dass schon die affirmative Befassung mit Wahrheit als faktischer Richtigkeit als normative Grundhaltung betrachtet werden muss.
  2. Wer Wahrheit sagt, kann selbstverständlich auch Wahrhaftigkeit meinen: Dann konzentriert sich der Wahrheitsanspruch auf die persönlichen Haltungen und Praktiken von Politikerinnen und Politikern, auf deren Integrität und Authenzität in privater und öffentlicher Hinsicht. Wahr ist dann so etwas wie eine personal zuordenbaren Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit in einem scheinbaren Sumpf von politischem Lug und Trug.

Vor einiger Zeit traf ich auf einen Aufsatz von Marie Kajewski unter dem Titel „Wahrheit und Demokratie in postfaktischen Zeiten“ (Zeitschrift für Politik, Jg. 64 (2017), Heft 4, 454-467). Marie Kajewski unternimmt den Versuch, eine weitere Variante der Zusammenschau von Politik/Demokratie und Wahrheit einzuführen. Kajewskis Variante unterscheidet sich von den beiden oben genannten Arten des Umgangs mit der Grundspannung, entkommt freilich auch nicht ganz der durchaus nachvollziehbaren Versuchung, die Wahrheit im materialen Sinne ihres Gehalts zu entleeren, um sie für das politische Handeln in einer kontingenten Welt zu retten.

Kajewski geht es wie vielen, die sich seit einigen Jahren verstärkt der Spannung von Politik/Demokratie und Wahrheit widmen: Das offensichtlich post-faktische Zeitalter ruft eine Besinnung auf den Wert und das Wesen der Wahrheit hervor. Kajewski formuliert mit Bestimmtheit, das „mit den demokratischen Grundprinzipien starke Wahrheitsansprüche verbunden“ seien (ebd. 458). Mit Bezug auf Ernst Fraenkel formuliert Marie Kajewski, dass es in einer pluralistischen Demokratie stets strittige und nicht-strittige Themen gebe. Über die einen könne die Politik befinden, die anderen seien Ausdruck einer „naturrechtlich fundierten Wertordnung“ (459). Mit bloßem Meinen sei es in Bezug auf diese nicht-strittigen Themen nicht getan. Die integrative Kraft des Wahrheitsanspruches sei bei den nicht-strittigen Themen vielmehr für die pluralistische Gesellschaft konstitutiv.

Was Wahrheit in der Demokratie nun aber so wertvoll macht, erschließt sich nicht nur mit Blick auf einen funktional-integrativen Wahrheitsbegriff. Eine Ontologie ist von Nöten, so kann man Kajewski verstehen. Wahrheit ist als „Grundzug des Seienden“ (462) zu verstehen. In diesem Seienden ereignet sich Wahrheit: Wahrheit ist ein „Ereignis“ (ebd.). Mit Anleihen bei Martin Heidegger formuliert Kajewski, dass die Wahrheit als Ereignis im Sein die „Form eines Evidenzerlebnisses“ (463) besitze. Die Wahrheit gibt sich im Ereignis dem Sein preis als die unbedingte Ein- und Durchsicht innerhalb einer bestimmten geschichtlichen, Hans Blumenberg würde vielleicht sagen, rhetorischen Situation. Kajewski schreibt unter Zuhilfenahme Heideggerischen Vokabulars:

„Im Ereignis werden Seyn und Mensch derart aufeinander bezogen, dass der Mensch als verstehende Existenz das Wahrheitsereignis erfährt, es in einem Akt der Selbstwerdung bewusst anerkennt und sich dabei auf den abgründigen Grund des Seyns und damit in die Wahrheit des Ereignisses stellt.“ (ebd.)

Diese im Ereignis erfahrene Wahrheit, diese Epiphanie – wer fühlt sich hier nicht an das Inkarnationsgeschehen erinnert?! – gilt es im nächsten Schritt in die politische Tat umzusetzen. Da der materiale Gehalt der Wahrheit auch bei Kajewski unbestimmt bleibt, entwickelt sich bei ihr ganz von selbst aus dem Ereignis der Wahrheit ein performativer Begriff politischer Wahrheit. Das zeigt sich auch daran, dass Kajewski Wahrheit nicht als ewig beschreibt, sondern feststellt, dass die Wahrheit einer Gesellschaft „immer eine fragile und frag-würdige Wahrheit“ (465). Das provoziert beim Leser natürlich die Frage, was denn mit einem Wahrheitsbezug überhaupt gewonnen ist, wenn die Wahrheit nicht wenigstens ein bisschen weiter trägt: über die übliche Kontingenz des politischen Handelns oder den nächsten politischen Sprechakt hinaus.

Dazu passt auch, dass Kajewski den Wahrheitsbezug einer Gesellschaft zum Ende ihres Textes als eine Sache der politischen Haltung reformuliert. Es geht um eine „demokratische Haltung“, die ein „eröffnendes Geschehen“ darstelle, „welches ins Fragen führt und im Fragen hält“ (466). Letzte Gewissheit sei hier nicht zu erwarten; der gesellschaftliche Diskurs über die Wahrheitsfrage sei für die Demokratie vielmehr konstitutiv. Man wähnt sich wieder an den Anfang der Debatte (s.o.) versetzt, was ja auch eine Einsicht wäre: politische Wahrheit konkretisiert sich als politische Wahrhaftigkeit.

Zum Ende ihres Texts vollzieht Kajewski aber noch eine überraschende, normative Wendung . Sie identifiziert nämlich noch einen nicht diskursiven, nicht ereignishaften Wahrheitswert der Demokratie. Diese Wendung kontrastiert angenehm mit den materialiter eher „leeren“ Ereignis- und Situationsbegriffen, auf den Seiten zuvor. Kajewskis eigene Wendung soll hier zitiert werden:

„Der zentrale Wahrheitswert der bundesrepublikanischen Demokratie ist die Menschenwürde. Sie ist der Grenzbegriff, der sich der Definition entzieht und unsere Gesellschaft im Fragen hält. Gerade weil der Einzelne eine unhintergehbare Würde hat, sagt ihm die Demokratie frei und gleiche Bedingungen bei der Organisation von Herrschaft ebenso zu wie eine frei und gleiche Teilhabe an der demokratischen Gesellschaft. Diese Zusage verleiht der Demokratie den Charakter einer verheißungsvollen Staatsform, wodurch sie inhärent auf die Hoffnung verwiesen ist, dass bestehende Zwänge und Ungleichheiten überwunden werden können“ (466f.).

Diese – politisch-theologisch – Wendung hin zum Würdebegriff bei Kajewski ist nicht nur als ein analytischer Schritt, sondern auch als ein Bekenntnis zu lesen. Denn nur mit einem substantiellen Wahrheitsbegriff kann man sich inmitten der bleibenden Kontingenz politischer Gesellschaften (Michael Th. Greven) wenigstens begrifflich, wenn auch nicht unbedingt praktisch-politisch, ans normative Ufer retten.  So etwas wie gesellschaftliche Kritik im Namen der Würde/Wahrheit wird möglich. Mit Kajewski kann man damit auch dem eigenen Unbehagen entgegentreten: Ein Wahrheitsbegriff ohne materialen Gehalt frustriert auf die Dauer. Ob solch ein Begriff aber konkrete politische Probleme löst, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Die Bedingung der Möglichkeit

Als ich den Ausdruck „Bedingung der Möglichkeit“  vor einigen Jahren in einem theologischen Gesprächskreis zum ersten Mal zu Gehör bekam, sträubte ich mich dagegen. Dieses scheinbare Doppelgemobbel, das Hintereinanderschalten zweier vermeintlicher Konjunktive erschien mir sinnlos. Auf meine Nachfrage hin, welchen Sinn das Gerede von der „Bedingung der Möglichkeit“ denn habe, erntete ich nur Kopfschütteln. Ich hatte die Tiefen des Denkens Immanuel Kants einfach nicht durchschaut.

Den Durchblick bei Kant habe ich immer noch nicht. Mittlerweile schätze ich jedoch den Ausdruck: die Bedingung der Möglichkeit, wie er von  Kant geprägt wurde.  So halte ich es mit dem entsprechenden Eintrag des Historischen Wörterbuchs der Philosophie: „Dass daher die Formeln von den „Bedingungen der Möglichkeit von x“ universell relevant ist, hat ihr inzwischen auch unabhängig vom engeren Verwendungskontext der Kantischen Transzendentalphilosophie eine Konjunktur gesichert“ (HWPhil, Bd. 1 A-C (1971), Sp. 765).

Denn der Ausdruck macht unter anderem deutlich, dass nicht jedes Handeln zu entsprechenden intendierten Folgen führt. Die Sache ist komplizierter: Jedes Handeln hat immer nur mögliche Folgen. Die Kausalität zwischen dem Handeln und seinen Folgen ist nicht abgesichert, sondern sozusagen im Wartestand der Kontingenz. Die Folgen können eintreten, müssen aber nicht. Und es können auch ganz andere Folgen eintreten; das nannte Max Weber dann die nicht intendierten Folgen eines intendierten Handelns.

Also lässt sich sagen, dass ein Handeln (oder auch das Erkennen, das Verstehen, das Erklären usw.) immer nur die Bedingung der Möglichkeit bestimmter Folgen ist. Es gibt eine mittelbare Kausalität, aber keine unmittelbare. Ich möchte einige – freilich nicht unstrittigen – Beispiele geben:

  • Wahlen sind die Bedingung der Möglichkeit von Demokratie. Wahlen haben nicht sogleich Demokratie zur Folge, sind für deren Verwirklichung aber unabdingbar.
  • Ein Erfahrung von Gegenwart ist die Bedingung der Möglichkeit eines Bewusstseins von Vergangenheit und Zukunft. Sie ist auch die Bedingung von Möglichkeit dessen, was wir Geschichte nennen.
  • Bindung an einen Menschen, einen Glauben, eine Idee ist die Bedingung der Möglichkeit der Erfahrung von Freiheit. Bindung kann aber auch in Abhängigkeit führen.
  • Übung ist die Bedingung der Möglichkeit von Können. Doch nicht jeder der übt, kann das Geübte auch gleich meistern.
  • usw.

Die Bedingung der Möglichkeit: Der Ausdruck verweist auf die allseits vorhandene Öffnung, Durchlässigkeit unseres Lebens, unseres Handelns und Verstehens hin zu einer ungeahnten Weite. Uns eröffnet sich ein Raum, den wir aber in einem weiteren Schritt erst noch durchschreiten müssen.

Die Bedingungen der Möglichkeit liegen frei verfügbar um uns herum verstreut. Wir müssen sie nur ergreifen; die Bedingungen freilich sind zu ergreifen, nicht die erst die in einem weiteren Schritt realisierbaren Möglichkeiten an sich.

Und bei all dem müssen wir uns stets gewiss sein, dass wir die Dinge nicht unter unserer Kontrolle haben. Dass aus den Bedingungen, die wir ergreifen, noch lange keine Möglichkeiten werden. Und aus den von mir ergriffenen Möglichkeiten noch lange nicht die Wirklichkeit heranwächst, die ich mir auch wünsche. Die Kontingenz, in die jede Bedingung der Möglichkeit eingebettet ist, bleibt stets gegenwärtig.

Die Demut der Demokratie oder: Warum der christliche Glaube die Demokratie vor allen anderen Regierungsformen bevorzugt.

Dieser Text erscheint zeitgleich auf feinschwarz.net – dem theologischen Feuilleton im Netz – und bei rotsinn – dem ideengeschichtlichen Blog eines Laiendominikaners.

Was haben wir von der Demokratie?

Diese Frage darf man sich gerne einmal nüchtern stellen.  Denn kaum etwas ist für die Zukunft der Demokratie schädlicher als deren fast schon gleichgültige Einschätzung als einer Selbstverständlichkeit. Die Demokratie ist an sich alles andere als selbstverständlich. Schon gar nicht ist sie natürlich, auch wenn sie hierzulande nach über siebzigjähriger bundesrepublikanischer Biografie eine Art Natürlichkeit an den Tag legt. Diese Natürlichkeit ist aber trügerisch, denn die Demokratie ist eine historische Geburt und als solche ist sie kontingent. So, wie sie als Regierungsform in die Welt gekommen ist, so kann sie auch wieder verschwinden. Das sehen wir derzeit in der Türkei, in Ansätzen auch in Polen und in Ungarn.

Von daher ist es mehr als berechtigt, sich die Frage nach dem Sinn und Zweck der Demokratie zu stellen. Diese Frage kann man dann unter anderem mit dem Verweis auf den sogenannten Output beantworten. Unter Politikwissenschaftlern spricht man dann von der „Outputlegitimität“ der Demokratie. Darin erscheint die Demokratie dann als ein mögliches Organisationsprinzip zur Herstellung kollektiv bindender Entscheidungen mit einer bestimmten Performanz. Ist diese Performanz gut – wird schnell entschieden und effektiv umgesetzt – dann legitimiert sich die Demokratie; ist die Performanz schlecht – Entscheidungen kommen nicht zustanden bzw. werden im Verwaltungsalltag beständig unterlaufen – verliert die Demokratie ihre Legitimität.

Der Output einer Demokratie trägt maßgeblich zu ihrer Akzeptanz unter den Bürgerinnen und Bürger bei. Das reicht aber nicht, um die eingangs gestellte Frage zu beantworten: Was haben wir von Demokratie? Denn Demokratie hat auch einen Wert an sich; davon bin ich felsenfest überzeugt. Diesen Wert an sich möchte ich nun aber auf etwas untypische Art und Weise herleiten. Denn mir geht es hier nicht primär um das Freiheitsversprechen, um die Mitwirkungsrechte oder um den politischen Gleichheitsgedanken, welche allesamt die Demokratie ausmachen. Mir geht es um die Demut, welche die Demokratie als Regierungsform allem politischen Handeln aufnötigt.

Auch wenn es überraschend klingen mag: Ich bin beileibe nicht der erste, der die Demokratie mit Demut in Verbindung bringt. Der Jurist Josef Isensee kam der Sache schon sehr nahe, als er 1987 die Demokratie als die „bescheidenste Staatsform der Weltgeschichte“ bezeichnete (Josef Isensee 1987: Widerstand und demokratische Normalität, in: Jurist und Staatsbewußstein, hrsg. von Peter Eisenmann & Bernd Rill, Heidelberg: Decker & Müller, S. 48). Isensee wendete sich gegen das Ansinnen, politisches Handeln müsse von „absoluten Gewißheiten“ (ebd. 49) ausgehen und dieses konkret werden lassen. Dagegen rief er zum Vertrauen in das Prinzip der demokratischen Mehrheitsentscheidung auf. Mehrheit statt Wahrheit – hier klingt ein Diktum des demokratischen Pragmatismus von Hermann Lübbe durch. Beim Historiker Paul Nolte klingt es dann so: „Demokratie handelt von der Kontingenz der Dinge, von dem Auch-anders-sein-Können, eher von der Suche als von der definitiven Lösung“ (Paul Nolte 2012: Was ist Demokratie? Geschichte und Gegenwart, München: Beck, S. 73).

Der Brite John Keane spricht dann explizit von der „humility, also der Demut der Demokratie (in J. Keane 2009: The Life and Death of Democracy, London: Pocket, 846ff.). Auch Keane betont die Kontingenz des Politischen, wenn er schreibt: „When democracy takes hold of people’s lives, it gives them a glimpse of the contingency of things“ (853). Keane setzt aber noch eins drauf: „The democratic ideal thinks in terms of government of the humble, by the humble, for the humble, everywhere, any time“ (855). Für Keane ist Demut die Schlüsseltugend der  Demokratie. Die Demut der Demokratie schärft den Blick für die überbordernde Machtlust, den politischen Egotrip, den Furor der Ideologien und des Dogmatismus. Eine Haltung der politischen Demut lenkt die Aufmerksamkeit weg von den Starken und Einflussreichen hin zu den Schwachen und Mittelmäßigen. In Keanes deutlicher Sprache: „People who are humble try to live without illusions. They dislike vanity and dishonesty; nonsense on stilts and lies and bullshit sitting on thrones are not their scene“ (ebd.). Man könnte folgern: Die Autokratien unserer Tage sind hingegen vollgepackt mit Hochmut, Lügen und zum Himmel stinkender Machtgier.

Quasi als Gegengift gegen das Gift der Macht gibt es in der Demokratie keinen eigentlichen Sitz der Macht. Oder anders formuliert und um Claude Lefort zu zitieren: Der Sitz der Macht ist leer. Ähnlich Keane: In der Demokratie gilt: „No body should rule“ (ebd., 856). Die Macht und Herrschaftsinstrumente, die vorhanden sein müssen, um die notwendigen kollektive Entscheidungen zu treffen und umzusetzen, werden in der Demokratie dezentriert und über verschiedene Autoritäten und Institutionen hinweg verteilt (ebd. 860). Machtkonzentration, sozusagen geballte, in einem Zentrum institutionalisierte Hochmut gilt es zu vermeiden. Dort, wo sie sich ausbreitet, ist Demokratie nicht (mehr) vorhanden.

Ich möchte aber noch einen Schritt weitergehen als Isensee, Nolte und Keane. Die demokratische Demut ist für mich nämlich ein Fingerzeig, dass die Demokratie gerade wegen ihres demütigen Pragmatismus einen metaphysischen Überschuss generiert, besonders aus christlicher Sicht. Denn die Demut, das Abstreifen von Machtstreben und Größenwahn, ist eine Tugend oder gar ein Wesenszug, der im christlichen Glauben einem konkreten Vorbild folgt: Jesus Christus.

Unter dem Fachterminus „Kenosis“ wird theologisch zumeist das verhandelt, was ich eben im Bezug auf die Politik von der demokratischen Demut sagte: die Entsagung jeder äußeren Macht, das Ablegen göttlicher Eigenschaften bzw. Kräfte und die Ablehnung jeder Überrumpelungsstrategie zur Durchsetzung des eigenen Willens.  Diese herabsteigende, demütige Bewegung wird im Brief des Paulus an die Gemeinde in Philippi in besonderer Weise Jesus Christus zugeschrieben. Paulus schreibt in dem Brief in einer bekannten Passage:

Er (d.h. Jesus Christus; BC) war Gott gleich, / hielt aber nicht daran fest, wie Gott zu sein, sondern er entäußerte sich / und wurde wie ein Sklave / und den Menschen gleich. / Sein Leben war das eines Menschen; er erniedrigte sich / und war gehorsam bis zum Tod, / bis zum Tod am Kreuz. (Phil. 2, 6-8).

Nun möchte ich keinesfalls behaupten, dass die beschriebene politische Demut der Demokratie kausal mit der Demut Jesu Christi, wie sie sich in der von Paulus beschriebenen herabsteigender Bewegung manifestiert, zusammenhängt. Da wäre der politisch-theologische Bogen deutlich überspannt. Ich möchte aber durchaus behaupten, dass die demokratische Demut analog zur Kenosis Jesu Christi verstanden werden kann.

Denn so wie es der christliche Glauben von Jesus Christus formuliert: dass er nämlich Ewigkeit und Machtfülle der Göttlichkeit hinter sich ließ, um als Gottmensch (Sören Kierkegaard) in die Kontingenz des Irdischen einzusteigen; so kann es auch der Demokratie zugeschrieben werden. In einer Demokratie gibt es kein beständiges Oben und Unten. In einer Demokratie gibt es kein eindeutiges Machtzentrum. In einer Demokratie gibt es vielmehr eine beständige Durchlässigkeit von Oben und Unten, ein Herab- und Heraufsteigen in der hierarchischen Leiter, eine Begrenzung des Zugangs zu Machtressourcen auf Amtszeiten. Und es gibt eine Dezentrierung der Herrschaft heraus von dem einen Stuhl der Macht hinein in unterschiedliche politische Institutionen und gesellschaftlichen Kräfte.

Vor diesem Hintergrund ist es durchaus berechtigt, der Demokratie – aus christlicher Sicht – den politisch-theologischen Vorrang vor jeder anderen Herrschaftsform zuzubilligen. Es gibt also gute Gründe, als Christ oder Christin ganz affirmativ für die Demokratie zu sein und für sie zu kämpfen. Nicht (nur) wegen ihres Freiheitsversprechens, nicht (nur) wegen ihres Teilhabeversprechens. Vielmehr bildet das demokratische Handeln im politischen Raum am ehesten das nach, was Gott in Jesus Christus im spirituellen Raum exemplarisch den Gläubigen vorlebt: Demut, Entäußerung von Macht, Mit-leben und Mit-leiden mit den Menschen.

 

 

 

Wir sind alle Zeitgenossen! Zu einer Rede von Jürgen Kaube.

In seiner Dankesrede aus Anlass der Verleihung des Börne-Preises stellt der Mitherausgeber der FAZ Jürgen Kaube einige Überlegungen zum Zusammenspiel von Journalismus und Philosophie an bzw. zum Rollenunterschied zwischen dem Journalisten und dem Philosophen. Seine Vergleichspersonen sind der Namensgeber des ihm verliehenen Preises Ludwig Börne (1786-1837) und der Philosoph G.W.F. Hegel.

Ich möchte die Rede an dieser Stelle weder wiedergeben noch Schritt für Schritt analysieren. Vielmehr möchte ich einen Punkt unterstreichen, der sich aus meiner Sicht durch Kaubes Rede durchzieht. Es handelt sich dabei um die eigentlich banale Erkenntnis, dass wir alle Zeitgenossen sind. Sowohl Börne als auch Hegel, sowohl Kaube als auch Conrad: Alle sind wir Zeitgenossen.

Das Wort „Zeitgenosse“ sei im 16. Jahrhundert entstanden, aber erst seit dem 18. Jahrhundert geläufig wird auf Wikipedia ohne Hinweis auf Quellen geschrieben. Ich gebrauche das Wort in dem Sinne, dass im Denken, Reden, Handeln eines Zeitgenossen für die Nachwelt die Signatur einer Epoche ablesbar ist. Börne und Hegel ringen mit den politischen und ideologischen Verwerfungen der Französischen Revolution; Kaube und Conrad mit den Ausbrüchen und Folgewirkungen eines ideengeschichtlich zwiespältigen 20. Jahrhunderts.

Jeder Schreiber und Denker hat seine je eigenen, persönlichen Motivationen über dieses nachzudenken oder jenes kundzutun. Bei den Genossen einer jeweiligen Zeit bzw. Epoche lassen sich aber auch Gemeinsamkeiten finden: ähnliche Zweifel und Hoffnungen, ähnliche Referenzen und Hintergründe, ähnliche Bildungsbiografien und Stile. Wo eine Epoche endet und eine neue beginnt liegt dabei im Auge des Betrachters.

In Anlehnung an Hegel beschreibt Jürgen Kaube den Zeitgenossen wie folgt: „Die Gegenwart kann nur begreifen, wer sie weder flieht noch ihr ausgeliefert ist. Wer seine eigene Zeit verstehen will, darf nicht in ihren Tageskampf verstrickt sein, aber er muss ihn kennen.“ Ich würde hier korrigierend ergänzen: Ein Zeitgenossen muss bei aller lebensweltlichen Verstrickung stets dazu in der Lage sein, seine eigene Zeit aus einer inneren Distanz heraus beobachten und bewerten zu können.

Kaube konstatiert für die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts eine „zeitdiagnostische Unruhe“, die sich in zahllosen, aufeinanderfolgenden Gesellschaftsbeschreibungen niederschlage: Wissen-, Risiko-, Postindustrielle, Arbeits-, digitale, Informationsgesellschaft usw. Zeitgenossen sind also in doppelter Hinsicht Zeitgenossen: Sie durchleben alle die selbe Zeit und machen in ihr ihre persönlichen, aber durchaus auch vergleichbaren Erfahrungen. Und Zeitgenossen beobachten ihre Zeit auch auf ähnliche Weise, ihre Weltsichten und Begriffe – Kaube spricht den Begriff der Begriffe explizit an – sind Ausdruck ein und derselben Epoche. Das heißt: Auch ein Beobachter bleibt gerade in der Art und Weise, wie er beobachtet, ein Zeitgenosse.

Wir sind alle Zeitgenossen. Nimmt man diesen Satz ernst, dann landet man nicht unweigerlich in der dogmatischen Beliebigkeit oder der begrifflichen Kontingenz. Wer sich bewusst als Zeitgenosse versteht, der bekennt von sich selbst: Ich gehöre dazu. Ich kann mich dessen rühmen, was uns allen im Hier und Jetzt gelingt. Ich werde auch schuldig, wenn zu meiner Lebzeit Unrecht und Unheil über die Menschheit kommen. Ich lasse mich vom Licht und von der Dunkelheit meiner Zeit kontaminieren. Und wenn ich damit beginne, aus der inneren Distanz heraus über meine Zeit zu urteilen, dann komme ich von dieser doch nicht los.

Es gibt für uns Menschen keinen Standpunkt außerhalb der Geschichte. Wir sind alle Zeitgenossen.

Das Wesen der Dinge – ein Gedanke zur Enzyklika „Laudato si“ von Papst Franziskus

Papst Franziskus beschäftigt sich in seiner neuen „Umwelt“-Enzyklika „Laudato si“ („Gelobt seist du“) mit vielen Aspekten aus den Bereichen Umwelt und Mensch, Schöpfung und Kosmos. Theologisch motiviert, politisch kritisch und stets mit Verve eines politischen Theologen geht er ans Werk. Kommentare zur Enzyklika finden sich zur Zeit zuhauf.

Ein Punkt aus dem Text fällt mir besonders auf. In der Enzyklika wird immer wieder davon gesprochen, dass alle geschaffenen Dinge einen Wert an sich haben, ein Wesen. So sind wir als Menschen „aufgerufen zu erkennen, dass die anderen Lebewesen vor Gott einen Eigenwert besitzen“ (§ 69). Aus der Sicht des Papstes tun wir das aber nicht, sondern der Mensch neigt dazu, „die Wirklichkeit dessen, was er vor sich hat, zu ignorieren oder zu vergessen“ (§ 106).

Explizit wendet sich der Papst gegen eine funktionalistisch verengte Weltsicht, die im Anderen (des Menschen bzw. der Natur) stets nur eine Funktion mit Blick auf die eigenen Wünsche und Bedürfnisse sieht. Der Papst grenzt sich also dezidiert vom Utilitarismus ab. Mit Bezug auf die Biodiversität formuliert Franziskus die Kritik, dass es nicht genüge „an die verschiedenen Arten nur als eventuelle nutzbare ‚Ressourcen‘ zu denken und zu vergessen, dass sie einen Eigenwert besitzen“ (§33).

Das funktionalistische Denken wird in der Enzyklika auch als ein „technokratisches Paradigma“ bezeichnet (§ 106), das – so der Papst in seiner Systemkritik – die ganze Welt beherrsche. Man analysiere die Dinge, zerlege sich in seine Einzelteile, suche nach dem Nutzen für das Eigene und vergesse ganz, „das Ganze in den Blick zu nehmen“ (§ 110). Ebenso gehe das Wissen darum verloren, dass alle Dinge an sich einen Wert besäßen bzw. ein Wesen in sich trügen.

Wenn auch die Gefahr besteht, dass diese scharfe und – hier und da – auch wohlfeile Kulturkritik eben als eine solche behandelt werden wird – und damit in den Schubladen verschwindet – so möchte ich an dieser Stelle doch einhaken. So wie in der Arbeit mit (kognitiven) Begriffen und Ideen heutzutage davon ausgegangen wird, dass diese keinerlei Wesen an sich haben und gänzlich dem Deutungswillen der NutzerInnen unterworfen und damit kontingent sind, so geschieht dies – folgt man den Worten des Papstes – parallel auch in der Welt der (realen) Dinge. Es besteht also ein Parallelismus zwischen der Begriffs- und der Dingebene, dem Reich der Ideen und dem Reich der Realia. Beide werden tendenziell behandelt als Objekte ohne Wesen.

Ich habe das Gefühl, dass dieses Streben, den Begriffen und Dingen ein eigenes Wesen abzuschreiben, damit zusammenhängt, dass ein leerer Begriff und ein leeres Ding viel einfacher handzuhaben sind, als ein be-wester Begriff, ein be-westes Ding. Man möchte es gerne mit einem Forschungsgegenstand zu tun haben, dessen Bearbeitung keine moralischen oder ethischen Fragen aufwirft und der sich letztlich wie eine seelenlose Puppe arglos zur Seite legen lässt.

Das Wesen der Dinge – so könnte man mir entgegnen – kann kein Gegenstand der Wissenschaft und des Forschens sein, sondern höchstens des Glaubens. Denn das Wesen der Dinge – da stimme ich zu – ist in seinem Kern unerforschbar. Dieses Wesen wird uns bei der Analyse nie vollständig zugänglich sein. Dass die Dinge ein Wesen haben – so könnte man mir entgegnen – ist folglich ein Postulat, eine bloße Behauptung.

Das mag in der Tat so sein. Doch der Glaube an das Wesen von Dingen und Ideen es ist ein Postulat, dass aus einer realistischen Vorsicht, aus einer kognitiven goldenen Regel heraus geboren ist. Denn so wie ich gerne hätte, dass meine Ideen und Gedanken von Anderen behandelt werden, so möchte auch ich die Ideen und Gedanken anderer behandeln – nämlich als ein möglicher Ausdruck von Sinn und Wahrheit beim Anderen. Und so wie ich als Geschöpf ein Wesen in mir zu tragen wünsche, so muss ich auch den anderen geschaffenen Dingen in dieser Welt ein mögliches Wesen, einen möglichen Sinn zubilligen.